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Atemschutzmaske für Reisen - sicher in den Urlaub

Reisen mit FFP2-Maske

Der Sommer steht bevor, die ersten Lockerungen sind in Sicht und damit steigt auch das Reisefieber der Deutschen. Die Pandemie ist leider noch nicht vorbei und viele von uns sind auch noch nicht geimpft – daher ist es wichtig, sich auch weiterhin zu schützen. Für längere Reisen im Flugzeug, der Bahn oder im Bus ist der Einsatz einer FFP-Maske daher ratsam. Die FFP2-Maske Dräger X-plore 1720 ist dabei besonders gut geeignet, denn eigens konzipierte Hochleistungsfiltermedien in Kombination mit dem CoolSAFE™ Filtermaterial garantieren einen wirksamen Schutz einer Ansteckung mit dem Coronavirus.

Schutz vor Ansteckung: FFP2-Maske für Flugreisen

Flugzeuge sind eng und machen es nahezu unmöglich, Abstand zu Mitreisenden einzuhalten. Schon beim Boarding und dem Gang durch die Flugzeugkabine ist enger Kontakt unvermeidlich. Auch das Freilassen der Nachbarsitze kann eine Ansteckung nicht sicher verhindern. Zudem müssen Masken zum Essen oder Trinken abgenommen werden. Schützen Sie sich daher effektiv mit einer FFP2-Maske von Dräger.

FFP2-Maske für lange Reisen

Auf einem mehrstündigen Flug oder einer Zugfahrt bietet die Dräger X-plore 1720 FFP2-Maske nicht nur Schutz vor einer Ansteckung, sondern auch noch den nötigen Komfort. Durch das feuchtigkeitsabweisende Innenvlies bleibt die Maske auch bei längerem Tragen noch angenehm. Ein Nasenpolster sorgt zudem für zusätzlichen Tragekomfort. Die Nutzungsdauer der Dräger X-plore 1720 FFP2-Maske ist mit ca. acht Stunden sehr großzügig. Allerdings sollte die Maske selbstverständlich regelmäßig ausgewechselt werden, damit sie den größtmöglichen Schutz bieten kann. Daher sollten Sie unbedingt eine ausreichende Menge FFP2-Masken kaufen.

Woran erkenne ich hochwertige FFP2-Masken?

FFP-Masken sind grundsätzlich offiziell zertifiziert: Sie erfüllen die Anforderungen der DIN EN 149 und sind mit einem CE-Zeichen sowie der Kennnummer der jeweiligen Prüfstelle gekennzeichnet. Diese überprüft die Filterleistung der FFP-Masken und versieht sie mit einem Prüfbericht.

Aufgrund der Versorgungsengpässe bei medizinischen Masken in der frühen Phase der Corona-Pandemie hat Deutschland mit Hilfe von Schnelltests sogenannte KN95-Masken aus China zugelassen. Diese KN95-Masken tragen kein CE-Siegel und mussten dementsprechend nicht das nach den EU-Richtlinien vorgeschriebene Prüfverfahren durchlaufen.

Die DEKRA vermutet, dass rund 60 bis 80 Prozent der sich auf dem Markt befindlichen Masken nicht regelkonform zugelassen worden sind. Bei der Anschaffung von FFP2-Masken besteht also die Gefahr, dass der Verbraucher mangelhafte oder gar gefälschte Maske erwischt – auch wenn diese aus der Apotheke stammt. Eine regelkonforme FFP-Maske muss folgende Kriterien erfüllen:

  1. Die Atemschutzmaske muss mit einer CE-Kennzeichnung versehen sein - gefolgt von einer vierstelligen Nummer, die Rückschluss auf die zugelassene Prüfstelle gibt (0158 = DEKRA).
  2. Neben der Klasse (FFP1, FFP2, FFP3) folgt eine Leerstelle und entweder der Zusatz »NR«, für eine Schicht, der Zusatz »R«, wenn wiederverwendbar oder der Zusatz »D«, für Eignung bei hohem Staubaufkommen.
  3. Zudem sollte der Firmenname oder ein anderer Hinweis auf den Hersteller sowie der Produktname auf der Maske angegeben sein.
  4. Auch sollte die Maske mit der Nummer und dem Jahr der Veröffentlichung der Europäischen Prüfnorm EN 149 versehen sein.

Einzig FFP-Masken können Sie im Flugzeug oder der Bahn vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus schützen. FFP-Masken müssen genaue Vorgaben erfüllen und einer strengen Prüfung standhalten – das CE-Kennzeichen bestätigt dies. Auch die FFP2-Masken Dräger X-plore 1720 erfüllen diese Standards und werden in der EU hergestellt.

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