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Alkohol-Wegfahrsperren können Leben retten

Im europäischen Parlament gab es diese Woche einen Beschluss zum Thema Sicherheitstechnologien in Fahrzeugen. Bereits ab Mai 2022 sollen lebensrettende Technologien in neuen Fahrzeugen fester Bestandteil sein. Nach den neuen Vorschriften müssten fast 30 verschiedene Merkmale oder Systeme in neue Fahrzeuge eingebaut werden. Die meisten Technologien würden im Mai 2022 für neue Modelle und ab Mai 2024 für bereits bestehende Modelle verpflichtend. Dazu gehören beispielsweise fortschrittliche Notbremssysteme, intelligente Geschwindigkeitsunterstützung, Notfall-Spurhaltesysteme, Rückfahrwarnsysteme und auch alkoholempfindliche Wegfahrsperren.

Auch in Deutschland wurde das Thema Alkohol-Wegfahrsperren Anfang des Jahres bereits beim Verkehrsgerichtstag in Goslar diskutiert. Immerhin wurden bundesweit im Jahr 2017 mehr als 12.000 Unfälle mit Personenschäden registriert, die auf Alkohol zurückzuführen sind. Genau hier könnten ins Fahrzeug eingegliederte Alkoholtester mit Wegfahrsperre Abhilfe schaffen.

Alkohol-Interlock-Systeme sind in das Fahrzeug fest integrierte Alkoholtester in Kombination mit einer Wegfahrsperre. Vor dem Motorstart fordert das Messgerät den Fahrer zu einem Atemtest auf. Erst nach bestandenem Test schaltet die Steuereinheit den Anlasser des Fahrzeugs frei und der Motor kann gestartet werden. Alkoholisierte Personen können den Motor nicht starten.

Qualitativ hochwertige Geräte, wie zum Beispiel das Dräger Interlock® 5000, sind zudem diskret, einfach zu bedienen und extrem zuverlässig. Die Steuereinheit des Geräts wird unter dem Armaturenbrett direkt an die Fahrzeug-Elektrik angeschlossen. Das Mundstück wird auf der Rückseite des Handtteils angebracht, wodurch das Interlock® 5000 nicht sofort als Alkohol-Interlock erkennbar ist. Der Alkoholtester erkennt in der Regel zuverlässig Manipulationsversuche und speichert diese auch. Noch sicherer ist da das Dräger Interlock® 7000, das zusätzlich mit einer Kamera ausgerüstet werden kann. So wird die Atemprobe samt Datum und Uhrzeit aufgezeichnet und Manipulationsversuche somit ausgeschlossen.

Wie geht es bei der EU nun weiter? Die informelle Vereinbarung von EU-Rat und EU-Parlament muss noch von den Botschaftern der Mitgliedstaaten (AStV) und am 2. April vom EP-Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz bestätigt werden. Danach wird es dem Plenum des Parlaments und dem EU-Ministerrat zur endgültigen Genehmigung vorgelegt. 

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